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Verhaltensmaßnahmen an der Regionalen Schule Binz

Verhaltensmaßnahmen an der Regionalen Schule Binz

 

Der Zugang zur Schule erfolgt über speziell ausgewiesene Zugänge und ist nur den SuS, Lehrkräften und dem technischen Personal gestattet, sofern keine Atemwegserkrankung vorliegt.

 

Beim Auftreten von Krankheitssymptomen (Husten, Schnupfen etc.) ist die Schule sofort zu informieren und die Schule nicht zu betreten.

 

Gruppenbildung ist auf dem gesamten Schulgelände untersagt. Weiterhin ist ein Abstand von mindestens 1,50 m einzuhalten.

 

Jeder Schüler begibt sich sofort nach Eintritt in das Schulgebäude in seinen zugewiesenen Raum.

 

Das Betreten der Schule erfolgt mit Mundschutz, dieser ist immer zu tragen, außer man sitzt am Platz.

 

Jeder Schüler setzt sich sofort auf seinen Platz.

 

Es werden keine Unterrichts- und Arbeitsmittel ausgetauscht. Jeder nimmt seine eigenen Utensilien.

 

Vor dem Essen müssen die Hände gewaschen werden.

 

Während des Unterrichtes ist das Aufsuchen der Toilette verboten.

 

 Die Schüler benutzen nur einzeln die vorgegebenen Toiletten. Nach dem Toilettengang sind die Hände gründlich zu waschen.

 

Nur nach dem ersten Block verlassen die Schüler ihren Unterrichtsraum, um auf dem Schulgelände (zugewiesener Bereich) die Pause zu verbringen.

 

Die zweite Pause wird im Raum verbracht, dabei wird auf gründliche Frischluftzufuhr geachtet. Die oberen Fenster werden durch eine Lehrkraft oder auf Anweisung einer Lehrkraft geöffnet.

 

Mundschutzmasken/ Einweghandschuhe werden nicht auf dem Schulgelände entsorgt.

 

Nach Unterrichtsschluss verlassen die SuS das Schulgebäude auf demselben Weg wie beim Einlass und begeben sich sofort nach Hause.

 

Beim Warten auf den Schulbus sind die gebotenen Abstände einzuhalten.

 

Bei Nichteinhaltung, dieser Verhaltensmaßnahmen, wird der Schüler der Schule verwiesen und muss sich zu Hause individuell vorbereiten.

Weitere Informationen

Veröffentlichung

Mo, 27. April 2020

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